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Neue Regelung ab 1. August 2026

Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gemeinde Eich unterstützt Familien bereits seit 2018 mit Betreuungsgutscheinen.  

Mit dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) gelten im Kanton Luzern neue, einheitliche Regelungen für Betreuungsgutscheine im Vorschulbereich. Deshalb werden die bisherigen Ausführungsbestimmungen der Gemeinde per Ende Juli 2026 aufgehoben.

Neu können die erziehungsberechtigten Personen die Beantragung von Betreu-ungsgutscheinen direkt über die kantonale Plattform www.my.lu.ch vornehmen. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch der Betreuungsgutschein ausfällt, kann vorab mit dem Online-Rechner unter www.disg.lu.ch geprüft werden. Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.  

Da in der Einführungsphase alle Betreuungsgutscheine neu berechnet werden, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung kommen. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 




«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Eich in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Eich verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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