Aus Gemeinde und Verwaltung Dezember 2022
Personeller Wechsel beim Regionalen Steueramt
Auf Ende Dezember hat Andrea Muri, Schötz, ihre Stelle als Einschätzungsexpertin gekündigt. Sie war seit September 2019 beim Regionalen Steueramt Rickenbach in einem 40 bis 60 %-Pensum tätig. Nun möchte sie sich im für sie näher gelegenen Egolzwil neuen beruflichen Herausforderungen stellen. Das Verwaltungsteam sowie auch der Gemeinderat danken ihr für die einwandfreie Arbeitsleistung, ihren kompetenten und geschätzten Arbeitseinsatz sowie die ausgezeichnete Zusammenarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Lebensweg alles Gute viel Glück und Erfolg!
Am 3. Januar beginnt Anita Engel, wohnhaft in Beromünster, in einem 60 %-Pensum als Einschätzungsexpertin beim Steueramt. Anita Engel ist 33 Jahre alt und arbeitete die letzten sieben Jahren in einem Teilpensum als Stellvertreterin Leiter Steueramt bei der Gemeindeverwaltung in Entlebuch.
Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal heissen Anita Engel herzlich willkommen und freuen sich auf eine angenehme Zusammenarbeit.
Christbaum-Abholservice / Entsorgung von Christbäumen
Sie wissen nicht, wohin mit dem dürren, nadelnden Christbaum?
Ortsteil Rickenbach: Die Klassen ISS 8.a/8.b holen Ihren Christbaum am Montag, 9. Januar, vor Ihrem Haus ab. Die Christbaumvignetten sind bis Freitag, 6. Januar, bei der Gemeindeverwaltung für Fr. 4.50 erhältlich. Sie können die Vignetten aber auch im Volg oder beim Denner beziehen. Befestigen Sie diese Vignette an Ihrem vom Schmuck befreiten Tannenbaum und legen Sie diesen am Abend des Sonntags, 8. Januar, vor das Haus. Bei Fragen oder nicht abgeholten Bäumen wenden Sie sich an Vanessa Gsell, 079 441 60 80. Bürger/-innen, die dieses Angebot nicht nutzen wollen, können ihren Weihnachtsbaum wie jedes Jahr bis spätestens am Freitag, 13. Januar, beim grossen Gemeindeparkplatz deponieren (hinterer Bereich, beim Reservoir).
Ortsteil Pfeffikon: Am Dienstag, 10. Januar, ab 7 Uhr, werden in Pfeffikon die Weihnachtsbäume vor Ort abgeholt. Deponieren Sie Ihren vom Schmuck befreiten Tannenbaum zu diesem Zweck gut sichtbar am Strassenrand.
Rickenbacher Kalender 2023
Anfangs Dezember sind sämtliche Haushalte der Gemeinde Rickenbach mit der 18. Ausgabe des Rickenbacher Kalenders bedient worden. Neben dem Jahreskalender 2023 befindet sich darin unter anderem auch der Veranstaltungskalender 2023 der Gemeinde. Wie bis anhin kann der Rickenbacher Jahresplan 2023 im doppelseitigen A4-Format gratis bei der Gemeindekanzlei Rickenbach bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rickenbach.ch/events/jahresplan-2023 heruntergeladen werden.
Teilrevision kantonaler Richtplan Luzern Windenergie: öffentliche Auflage
Die Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern sehen einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Eine langfristige Energieversorgung soll durch den Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere von Wasserkraft, Solar- und Windenergie sichergestellt werden. Der Kanton Luzern treibt den Ausbau der Windenergie voran, indem er mit einer vorgezogenen Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie die planungsrechtlichen Grundlagen dazu schafft.
Der Richtplanentwurf ist bis 27. Januar 2023 öffentlich aufgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage können Privatpersonen, Energieunternehmen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone dazu Stellung nehmen.
Alle Informationen zum Mitwirkungsverfahren sind unter www.richtplan.lu.ch/Teilrevision_Windenergie_2021/E-Mitwirkung zu finden. Das Verfahren wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Damit bietet der Kanton Luzern interessierten Personen, Organisationen und Behörden einen benutzerfreundlichen digitalen Weg, sich zur Teilrevision Richtplan betreffend Windenergie zu äussern. Die relevanten Dokumente werden auch in gedruckter Form in der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), Murbacherstrasse 21 (Empfang im 4. Stock), 6002 Luzern, zur Einsichtnahme bis 27. Januar 2023 öffentlich aufgelegt.
Gestützt auf die Eingaben während der öffentlichen Auflage wird der Richtplan überprüft und gegebenenfalls angepasst. Anschliessend wird der Regierungsrat den teilrevidierten Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegen. Der teilrevidierte Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.
Gestalten Sie die Zukunft der Region Sursee-Mittelland mit!
Der Regionale Entwicklungsträger (RET) Sursee-Mittelland führt bis ins Jahr 2023 einen erneuten Zukunftsprozess durch, der die regionalen Chancen und Potenziale ermittelt und in einen Kompass für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre aufnimmt.
In der ersten Phase wurde mit sachkundigen Personen zum einen der Aufgabenbereich des RET analysiert und zum anderen die möglichen Themenbereiche sowie der Rahmen für die Chancen und Potenziale definiert. Die Region wird als starke Wirtschaftsregion mit hoher Lebensqualität wahrgenommen und gefördert. Der RET konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf die Regionalentwicklung und die Standortförderung.
Konkret sucht der RET in der nächsten Phase nun Chancen und Potenziale, deren Entfaltung in der Zukunft liegen. Mit anderen Worten soll das Potenzial sich auf die gesamte Region beziehen und in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren realistisch umsetzbar sein. Es geht nicht nur um Tourismus, Wachstum oder Wirtschaft, sondern um alles, was die Region lebenswert und attraktiv macht.
In diesem zweiten Schritt, der ab sofort startet, hat die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit, sich aktiv in den Prozess einzubringen. Sie können sich - unabhängig ob Sport- oder Musikverein, Bau- oder Beratungsunternehmen, Hauseigentümer oder Mieter - direkt in die Potenzialfindung miteingeben und Ihre Ideen sowie Anliegen im Rahmen von verschiedenen Anlässen und Prozessen miteinfliessen lassen. Alle Beiträge werden gesammelt und dienen als Grundlage für den nächsten Schritt. Der RET lädt Sie dazu ein, die Chancen und Potenziale aus Ihrer Perspektive auf www.zukunftsprozess.ch aufzuzeigen und hält Sie gleichzeitig über diese Webseite auf dem Laufenden.
In die Natur mit Rücksicht – den wildlebenden Tieren zuliebe
Für die einheimischen Wildtiere ist die kalte Jahreszeit eine Herausforderung. Sie müssen mit Kälte und Nahrungsknappheit umgehen können, damit sie überleben. Einige sind in wärmere Gegenden gereist wie etwa die Zugvögel. Andere haben sich rechtzeitig ein frostfreies Winterquartier gesucht und verschlafen die kalte Jahreszeit. Diejenigen, die noch aktiv sind - etwa Hasen, Rehe, Wiesel und viele Vögel - müssen mit ihren Reserven haushälterisch umgehen. Werden sie aufgeschreckt, brauchen sie für die Flucht übermässig viel Energie. Wenn das zu oft passiert, können sie an Erschöpfung sterben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Erholungssuchende und Wintersporttreibende Rücksicht nehmen.
Grundregeln sind:
• Wildruhe- und Schutzgebiete respektieren
• Möglichst auf den Wegen bleiben
• Aktivitäten nicht in der Nacht oder in der Dämmerung durchführen
• Licht und Lärm vermeiden
• Hunde unter Kontrolle halten
• Keinen Abfall liegen lassen
Weitere Tipps erhalten Sie auf der Webseite der Umweltberatung Luzern (www.umweltberatung-luzern.ch).
Baubewilligungen
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach, Bau + Infrastruktur, hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Ambil Mischa und Wandeler Daniela, Moospark 7, 6221 Rickenbach,
für den Anbau einer Aussenwendeltreppe an das bestehende Wohnhaus;
Kobeissi Mohamed und Sarah, Hausmattenstrasse 23a, 5735 Pfeffikon,
für den Einbau eines Cheminées mit Erstellung eines Aussenkamins;
N&M Immo Invest AG, Schochenmühlestrasse 4, 6340 Baar,
für den Umbau des Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus und der Erstellung von Parkplätzen am Lindenplatz 1, 6221 Rickenbach;
R&D luxury Design GmbH, Staudenrainweg 9, 5040 Schöftland,
für den Neubau von sechs Doppeleinfamilienhäusern und einem Reiheneinfamilienhaus (drei Wohneinheiten) mit Tiefgarage an der Hausmattenstrasse 9 bis 17c, 5735 Pfeffikon;
Schmid Stefan und Ursula, Waldeggstrasse 5, 5735 Pfeffikon,
für die Erstellung einer Kaminanlage und den Einbau eines Schwedenofens;
Schüpfer-Matter Pirmin und Corinne, Hof 10, 6221 Rickenbach,
für den Neubau einer Hochsiloanlage sowie den Ausbau des Sitzplatzes und den Anbau eines Vordaches beim bestehenden Wohnhaus;
Sebastian Müller AG, Bohler 5, 6221 Rickenbach,
für den Anbau einer Trocknungskammer (nachträgliches Baugesuch);
Sebastian Müller AG, Bohler 5, 6221 Rickenbach,
für die Erweiterung der Kies-, Sand- und Lehmüberdachung;
Vontobel Andres, Bergstrasse 6, 5735 Pfeffikon,
für den Einbau eines Cheminéeofens und der Erstellung eines Kamins.
6221 Rickenbach LU, 29. Dezember 2022
DIE RICKENBACHER Gemeindekanzlei