Aus Gemeinde und Verwaltung Juni 2022
Ergebnis der Zählung leerstehender Wohnungen
Aus der Zählung der in der Gemeinde per 1. Juni leerstehenden Wohnungen resultiert folgendes Ergebnis:
Insgesamt 11 leerstehende Wohnungen, wovon:
• vier 1 ½ Zimmerwohnungen zu vermieten
• eine 2 ½ Zimmerwohnung zu vermieten
• drei 3 ½ Zimmerwohnungen zu vermieten
• eine 3 ½ Zimmerwohnung zu verkaufen
• zwei 4 ½ Zimmerwohnungen zu vermieten
Suchen Sie einen Mieter für Ihre leerstehende Wohnung?
Gerne machen wir Sie auf die Möglichkeit einer Publikation auf unserer Homepage (www.rickenbach.ch) aufmerksam. Zusätzlich besteht auch das Angebot, das Inserat Ihrer Wohnung oder Ihres Wohnhauses in unseren Anschlagkästen in Pfeffikon und Rickenbach zu publizieren.
Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich unter der Telefonnummer 041 932 00 20, per Mail an gemeindeverwaltung@rickenbach.ch oder persönlich während den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei Rickenbach, Kirchplatz 1, Rickenbach, mit folgenden Angaben:
Kontaktperson / Vermieter
Anzahl Zimmer
Lage / Adresse der leerstehenden Wohnung
Bezugstermin
Verkauf oder Vermietung
Auf unserer Homepage besteht auch die Möglichkeit, das Inserat selber zu erfassen. Falls das Inserieren erfolgreich war, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden. Nur so können wir aktuelle Publikationen garantieren und unnötige Anfragen vermeiden. Diese Dienstleistung ist kostenlos und gilt für Wohnungen und Wohnhäuser in der Gemeinde Rickenbach.
Deckbelagssanierung Strecke Chommle – Beromünster:
Verkehrsumleitung vom 11. bis 15. Juli
Die Strecke zwischen Chommle und Beromünster wird vom 4. bis ca. Ende Juli saniert. Von Montag, 11. Juli, bis Freitag, 15. Juli, wird beim Einbau des Belags und für dazugehörige Vorarbeiten der Verkehr umgeleitet. Der Verkehr von Beromünster her wird an diesen Tagen über Rickenbach geführt, derjenige von Schenkon über Waldi/Lochete. Die Buslinien von Schenkon über Rickenbach fahren die gewohnte Strecke (kein «Einbahnverkehr»). Folglich ist an diesen Tagen mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen in Rickenbach im Bereich Münsterstrasse – Lindenplatz – Hofgasse zu rechnen.
Gemeindeverwaltung Rickenbach: reduzierte Öffnungszeiten während der Sommerzeit
Während der etwas ruhigeren Sommerzeit und bedingt durch Ferienabwesenheiten werden die Schalteröffnungszeiten sowie der Telefondienst der Gemeindeverwaltung reduziert. In der Zeit der grossen Schulsommerferien, vom Montag, 11. Juli, bis Freitag, 19. August, sind die Schalter der Gemeindekanzlei und des Regionalen Steueramts jeweils am Vormittag von 8 bis 11.30 Uhr geöffnet. Falls Sie in Ausnahmefällen ausserhalb der Öffnungszeiten unsere Dienstleistungen beanspruchen möchten, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Ab Montag, 22. August, sind die Schalter wieder normal geöffnet; Montag bis Freitag, vormittags von 8 bis 11.30 Uhr sowie nachmittags jeweils von 14 bis 17 Uhr, Dienstagnachmittag bis 18 Uhr. Wir bitten Sie um Verständnis und wünschen Ihnen schöne Sommertage!
Äste, Sträucher und Hecken zurückschneiden!
Durch das Sommerwetter sind Bäume, Hecken und Sträucher zur Freude deren Besitzer prächtig gediehen. Leider offenbart dieses grosse Wachstum teilweise auch Gefahren für Strassen- und Trottoirbenützer. Durch die Höhe der Pflanzen, das Herausragen von Sträuchern, Hecken, überhängenden Ästen und anderen Pflanzen auf Trottoir und Strasse wird die Übersicht beeinträchtigt. Dies kann zu Unfällen führen. Grundeigentümer und Gartenbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Pflanzen entlang der Strassen und Trottoirs aus Sicherheitsgründen rechtzeitig sowie ausreichend selber zurückzuschneiden oder die Arbeiten in Auftrag zu geben.
Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass gemäss Strassengesetz die Gemeinde verpflichtet ist, diese Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers ausführen zu lassen, wenn diese nicht innert nützlicher Frist erledigt werden. Gemäss Strassengesetz § 87 beträgt beispielsweise der Mindestabstand für Hecken und Sträucher zur Strasse 60 Zentimeter (auch in Quartieren). Diese Normen sind strikt einzuhalten. Besonders im Bereich von Einmündungen, Kreuzungen, Zu- und Wegfahrten muss die Sichtfreiheit unbedingt gewährleistet bleiben. Sofern Fremde verunfallen, drohen dem Grundeigentümer Schadenersatzansprüche.
Wir danken ganz herzlich fürs Verständnis und für die Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere auch für die Schulkinder.
Tickets für Zoo Zürich; Einstellung des Angebots
Die Gemeinde Rickenbach hat während des vergangenen Jahres (01.07.2021 bis 30.06.2022) Tageskarten für den Besuch des Zoos Zürich angeboten. Per Ende Juni wird dieses Angebot nun eingestellt. Die Begründung zu diesem Entscheid fusst im aufwändigen Handling. Die vier zur Verfügung stehenden Karten mussten jeweils physisch abgeholt und wieder zurückgegeben oder allenfalls sogar an eine Drittperson weitergegeben werden. Zudem wurde das Angebot im Verhältnis zum Aufwand zu wenig genutzt. Lediglich zu Ferienzeiten bestand vor allem Bedarf.
Dieses Angebot wird zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls wieder in Erwägung gezogen. Die Gemeindeverwaltung wird Sie auf dem Laufenden halten.
Kilbi vom 8. und 9. Oktober in Rickenbach sowie 9. Oktober in Pfeffikon: Eingabefrist für Kilbistand-, Marktstand- und Beizenbetreiber im Ortsteil Rickenbach
Am Samstag und Sonntag, den 8. und 9. Oktober, findet im Ortsteil Rickenbach die beliebte Kilbi statt. Die Kilbi im Ortsteil Pfeffikon findet am 9. Oktober statt und läuft im gleichen Modus wie in den vergangenen Jahren.
Zur Organisation der Rickenbacher Kilbi laden wir alle interessierten Personen, Unternehmen und Vereine dazu ein, einen Kilbistand, einen Marktstand oder eine Kilbibeiz zu führen. Sie können sich mit dem entsprechenden Talon bei der Rickenbacher Kilbi-Kommission für die kommende Kilbi anmelden. Diesen erhalten Sie am Schalter der Gemeindekanzlei oder via Homepage der Gemeinde Rickenbach unter www.rickenbach.ch. Der ausgefüllte Talon ist bis am 12. August bei der Gemeindekanzlei Rickenbach, Kirchplatz 1, Rickenbach, abzugeben, per Post an Postfach 35, 6221 Rickenbach, zu senden oder via Mail gemeindeverwaltung@rickenbach.ch anzumelden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail oder Telefon an Peter Fischer, Geschäftsführer, peter.fischer@rickenbach.ch.
Kunststoffentsorgung: So geht’s!
Plastik ist überall - mit etwas Umsicht kann man aber die Menge im Haushalt stark reduzieren. Achten Sie deshalb bereits beim Einkaufen auf das Verpackungsmaterial und versuchen Sie den Kunststoffabfall möglichst klein zu halten.
Die Entsorgung von Kunststoffverpackungen und Getränkekartons führt oft zu Verwirrung. Je nachdem welches Entsorgungsunternehmen in der Gemeinde den Abfall entsorgt, gelten andere Regeln. Für gemischte Kunststoffverpackungen gibt es kostenpflichtige Sammelsäcke. Ein Teil des so gesammelten Kunststoffes wird recycelt, ein anderer Teil wird in Industrieanlagen als Brennstoff verwendet. Diese Sammelsäcke sind unter anderem bei der Migros oder in regionalen Sammelhöfen erhältlich. In diesen Sack dürfen keine stark verschmutzten Verpackungen! Die Spiessliverpackung also entweder abspülen oder im Kehricht entsorgen. Getränkekartons werden nur von einzelnen Anbietern gesammelt. PET- und PE-Flaschen werden vom Detailhandel zurückgenommen, können aber auch bei grösseren Sammelhöfen, welche zudem Styropor und Pneus entgegennehmen, abgegeben werden. Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter: https://umweltberatung-luzern.ch/themen/konsum-abfall/abfall-recycling
Baubewilligungen
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach, Bau + Infrastruktur, hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Grube Karl und Schellenberg Grube Anita, Joderfeldstrasse 2, 6221 Rickenbach; Erstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe;
Swisscom (Schweiz) AG, Am Mattenhof 12/14, 6010 Kriens, für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen, Moospark 5, 6221 Rickenbach.