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Aus Gemeinde und Verwaltung Juli 2022

Erfolgreicher Lehrabschluss

Kürzlich konnte Rafaela Torres, Rickenbach, das Fähigkeitszeugnis als Kauffrau Profil E (Erweiterte Grundbildung), Fachrichtung Öffentliche Verwaltung, entgegennehmen.

Nach dreijähriger Lehrzeit bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach hat sie die anspruchsvolle Abschlussprüfung bestanden. Mit dieser Grundbildung hat sie sich ein solides Fundament für ihre weitere berufliche Laufbahn verschafft. Zum glänzenden Resultat gratulieren ihr der Gemeinderat sowie die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und des Regionalen Steueramts Rickenbach herzlich. Wir wünschen Rafaela Torres für die weitere berufliche und private Zukunft viel Glück, Erfolg und Befriedigung!

Rafaela Torres wird der Gemeindeverwaltung Rickenbach weiterhin treu bleiben und als Mitarbeiterin das Verwaltungsteam ergänzen. Wir heissen sie als neue Vollzeit-Mitarbeiterin im Team herzlich willkommen!

(Bildlegende:) Neu im Verwaltungsteam: Rafaela Torres

Einladung zur öffentlichen Mitwirkung bei der Teilrevision der Ortsplanung Rickenbach «Schutz- und Erholungszone Stierenberg»

Am 28. November 2021 haben die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Rickenbach die Gemeindeinitiative «Erhaltet den Stierenberg – keine Windkraftanlagen auf unserem Hausberg!» angenommen, dies obwohl eine Teilrevision der Ortsplanungen Rickenbach und Pfeffikon betreffend Schaffung einer Windparkzone auf dem Stierenberg durch die kantonalen Dienststellen mit Bericht vom 15. Oktober 2019 positiv vorgeprüft wurde. Gestützt auf die Gemeindeinitiative hat der Gemeinderat eine weitere Teilrevision der Ortsplanung für eine Schutz- und Erholungszone auf dem Stierenberg gestartet, welche die Realisierung von Windkraftanlagen verbietet.

Wir laden Sie ein, am öffentlichen Mitwirkungsverfahren teilzunehmen. Die Ortsplanungsakten für die öffentliche Mitwirkung sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet und liegen bis am 16. September auch bei der Gemeindekanzlei Rickenbach während der Öffnungszeiten (08.00 - 11.30 Uhr / und ab 22. August 14.00 - 17.00 Uhr, Dienstag - 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme auf.

Meinungsäusserungen, Fragen, Hinweise oder Bemerkungen können bis spätestens 15. September schriftlich eingereicht werden, an Einwohnergemeinde Rickenbach, Gemeinderat, Postfach 35, 6221 Rickenbach, oder per Mail an gemeindeverwaltung@rickenbach.ch.

Ein entsprechender Flyer wird in den nächsten Tagen allen Haushalten der Gemeinde zugestellt. Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

Einladung zur öffentlichen Mitwirkung zum neuen Siedlungsentwässerungsreglement

In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Tagmar AG, Dagmersellen, hat der Gemeinderat den Entwurf des neuen Siedlungsentwässerungsreglements und der zugehörigen Vollzugsverordnung erarbeitet. Der Controlling-Kommission, allen Wasserversorgungen, dem Abwasserverband Oberwynental (AOW) sowie dem Gewerbeverein Rickenbach wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme geboten.

Gerne laden wir nun Sie, geschätzte Rickenbacher/-innen, ein, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum neuen Siedlungsentwässerungsreglement zu äussern. Die Unterlagen werden ab 16. August auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt bis am 30. September auch bei der Gemeindekanzlei Rickenbach während der Öffnungszeiten (08.00 - 11.30 Uhr / und ab 22. August 14.00 - 17.00 Uhr, Dienstag - 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme auf.

Meinungsäusserungen, Fragen, Hinweise oder Bemerkungen können bis spätestens 30. September schriftlich eingereicht werden, an Einwohnergemeinde Rickenbach, Gemeinderat, Postfach 35, 6221 Rickenbach, oder per Mail an gemeindeverwaltung@rickenbach.ch. Zu den eingegangenen Meinungsäusserungen wird der Gemeinderat Stellung nehmen. Die Eingaben werden geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Die Abstimmung über das neue Reglement ist an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember vorgesehen. Dessen Genehmigung vorausgesetzt, soll das neue Siedlungsentwässerungsreglement sowie die zugehörige Vollzugsverordnung am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

Seniorenausflug am 24. August

Die Einwohnergemeinde Rickenbach lädt nach zweijähriger coronabedingter Pause alle Einwohner/-innen mit Jahrgang 1949 und älter zum Seniorenausflug am Mittwoch, 24. August, ein. Dieses Jahr fahren wir mit dem Car ins schöne Zugerland. Nach einem Spaziergang an der Seepromenade der Stadt Zug geniessen wir eine gemütliche Schifffahrt auf dem Zugersee. Auf dem Schiff wird ein Kaffee offeriert. In Arth SZ empfangen uns wiederum die Autobusse, welche uns zur Wirtschaft zur Schlacht in Hildisrieden fahren, wo ein Zobig auf uns wartet. Der Ausflug soll der Begegnung dienen, das gemütliche Zusammensein pflegen und Gelegenheit bieten, neue Freundschaften zu knüpfen. Für Reise und Nachtessen wird im Car wiederum ein Unkostenbeitrag von Fr. 20.00 pro Person eingezogen.

Die Einladung erfolgt noch persönlich in schriftlicher Form. Wir freuen uns auf einen gemütlichen Nachmittag mit Ihnen und hoffen auf zahlreiche Anmeldungen! Anmeldeschluss ist der 12. August.

Tierschutz

Grosse, leuchtende Feuer, an denen sich zahlreiche Menschen freuen, haben auch eine dunkle Seite: Jährlich verbrennen zehntausende Kleinlebewesen wie Igel, Mäuse, Spitzmäuse, Blindschleichen, Schlangen, Molche, Salamander, Kröten aber auch Insekten, Spinnen oder Schnecken in den aufgeschichteten Holzhaufen. In Merkblatt des Schweizer Tierschutzes können Sie sich darüber informieren, wie auch Sie dazu beitragen können, mit einfachen Mitteln viele Tiere vor dem qualvollen Verbrennungstod zu bewahren (tierschutzbuchssargans.ch/wp-content/uploads/2018/07/mb_augustfeuer.pdf). Ganz neu überarbeitet wurde zudem der Flyer zum Thema Feuerwerk: www.tierschutz.com/feuerwerk. Bei Fragen sowie zum Bestellen von Unterlagen erreichen Sie den Schweizer Tierschutz telefonisch unter 061 365 99 99 oder per E-Mail an sts@tierschutz.com.

Alltagslärm

Viele Menschen reagieren sensibel auf Lärm in der Umgebung ihrer Wohnung (z.B. von Sportanlagen, Gaststätten, aber auch Rasenmäher, Pool- und Wärmepumpen etc.) und fühlen sich davon belästigt. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte, daher ist eine Beurteilung im Einzelfall notwendig. Für den Umgang mit einigen Lärmquellen existieren Vollzugshilfen (siehe BAFU-Vollzugshilfen unter www.uwe.lu.ch).

Im Zusammenhang mit Alltagslärm taucht oft die Frage nach sogenannten Ruhezeiten auf. Ruhezeiten sind jene Stunden, in denen sich ein Grossteil der Bevölkerung erholt und Lärm als besonders lästig empfunden wird. Daher ist in dieser Zeit vermehrte Rücksichtnahme gefordert und lärmintensive Tätigkeiten sind wenn möglich zu unterlassen.

Im Kanton Luzern existieren keine einheitlichen Vorschriften, rechtlich zwingend ist lediglich die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. In der Gemeinde Rickenbach gilt daher folgender Verhaltenskodex:

Ruhezeiten: werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr, an öffentlichen Ruhetagen ganztags

Ruhetage: Sonntage sowie allgemeine und kantonale Feiertage

Bevor bei einer Gemeinde oder bei der Polizei eine Klage eingereicht wird, ist - wenn immer möglich - das direkte Gespräch mit den lärmverursachenden Personen und/oder Betrieben zu suchen. Oft ist das Lärmproblem dank gegenseitigem Verständnis mit gesundem Menschenverstand zur Befriedigung aller Beteiligten zu lösen. Dadurch erübrigen sich teure Lärmgutachten und/oder komplexe rechtliche Abklärungen.

Entsorgung von Pool-Wasser

Am Ende des Sommers werden jeweils die privaten Swimming-Pools wieder geleert. Weil chlorhaltiges Wasser falsch entsorgt wurde, führte dies in der Vergangenheit zu Verschmutzungen in Bächen und somit zu Fischsterben. Das Pool-Wasser ist unbedingt in die ordentliche Abwasser-Kanalisation zu leiten. Achtung: Es gilt zwischen Abwasser- und Meteorleitungen zu unterscheiden! Nicht jeder Schacht führt automatisch in die Kanalisation. Wo sich der nächste Abwasserschacht bei Ihnen zu Hause befindet, entnehmen Sie bitte den Bauplänen Ihres Grundstücks. Gerne gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung Auskunft. 

Schön aber unerwünscht – das einjährige Berufkraut

Es steht in voller Blüte. Das hübsche kleine weisse Blümchen wird von vielen als einheimische Kamille gehegt und gepflegt. Meistens handelt es sich jedoch um das einjährige Berufkraut - ein invasiver Neophyt - eine Pflanze, die sich unkontrolliert vermehrt und die einheimische Flora und Fauna verdrängt. Das Berufkraut breitet sich im Siedlungsraum stark aus und blüht von Juni bis Oktober. Bestände sollten, falls möglich, vor der Versamung ausgerissen und im Abfall entsorgt werden. Ein regelmässig tiefer Schnitt vor der Blüte hilft, den Bestand zu schwächen. Bei sehr grossen Mengen können bei der Gemeinde Neophytensäcke bezogen werden. Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter: www.umweltberatung-luzern.ch

(Bildlegende:) Invasiver Neophyt; Einjähriges Berufkraut

Für sich und andere sorgen:
Hinweis auf Anlass für Personen, die Angehörige pflegen und betreuen

In der Schweiz werden pro Jahr 64 Mio. Stunden Pflege- und Betreuungsleistungen geleistet. Auch im Kanton Luzern engagieren sich viele Personen für ihre betreuungs- und pflegebedürftigen Angehörigen. Ihnen gebührt ein spezieller Dank. Daher führt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG), Luzern, bereits zum vierten Mal einen Anlass für pflegende und betreuende Angehörige durch. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 20. September, in Emmenbrücke statt.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern durch Angehörige künftig noch wichtiger. Was Angehörige oft im Verborgenen und ganz selbstverständlich leisten, ist von unbezahlbarem Wert und verdient grössten Respekt und Dank. Weitere Informationen zum Anlass und zur Anmeldung finden Sie unter www.disg.lu.ch/veranstaltungen.

Baubewilligungen

Die Gemeindeverwaltung Rickenbach, Bau + Infrastruktur, hat folgende Baubewilligungen erteilt:

Nuessli Chantal und Michael, Sonneggstrasse 15, 3076 Worb, für die Sanierung der Wohnung im Dachgeschoss und den Einbau von Lukarnen, Wesmeristrasse 10, 6221 Rickenbach;

Ottiger Anton und Irene, Vorder-Stierenberg 1, 6221 Rickenbach, für den Ersatzneubau des Hühnermaststalles mit Remise;

Walder Werner, Kirchweg 12, 6221 Rickenbach, für den Anbau einer Tiefgarage und Erweiterung des Wohnhauses.




«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Rickenbach in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Rickenbach verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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