Aus Gemeinde und Verwaltung im März 2022
Öffentliche Auflage Teilrevision Waldentwicklungsplan WEP Kanton Luzern
Vom 11. März bis 9. April 2022 wird der Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern öffentlich aufgelegt. Personen, Organisationen und Behörden sind eingeladen sich zum Entwurf zu äussern.
Die Ansprüche an unseren Wald sind vielfältig: Er soll Holz produzieren und Lebensraum sein für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Weiter soll er Schutz vor Steinschlag und Rutschungen bieten, aber auch als Erholungsraum dienen. Diese unterschiedlichen Interessen am Wald gilt es zu koordinieren. Hier liefert der WEP Klärung.
Im Kanton Luzern hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gemäss Waldgesetz den Auftrag, die Waldentwicklungsplanung zu erstellen. Der WEP enthält Angaben über die Entwicklungsabsichten, über die Bewirtschaftung, über Ziele, Handlungsgrundsätze und Massnahmen. Er ist behördenverbindlich. Die Umsetzung erfolgt mittels Beratung, Bewilligungen, Projekten, Verträgen und Verfügungen.
Durch die Teilrevision wird aus den vier bestehenden regionalen WEP ein WEP Kanton Luzern. Damit gelten für die verschiedenen Waldfunktionen und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangfunktionen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurden aktualisiert. Die bisherige Vorrangfunktion „Besonderer Wildlebensraum“ heisst neu „Wildvorrang“ und wurde aufgrund neuer Kriterien ausgeschieden. Die Ausrichtung bleibt die gleiche: Diese Gebiete sollen möglichst störungsarm bleiben, was für viele verschiedene Wildtiere überlebenswichtig ist. In den WEP neu aufgenommen wurde der Klimawandel.
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindekanzlei Rickenbach auf und stehen auch digital auf www.lawa.lu.ch/wald/waldplanung und www.rickenbach.ch zur Verfügung. Eingaben können per E-Mail an lawa@lu.ch oder Post an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald eingegeben werden. Der Regierungsrat wird über die Eingaben befinden und anschliessend den WEP erlassen.
Hunde an die Leine sowie Entfernung von Hundekot
Um Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Hundehalter/-innen, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.
Gemäss Verordnung über das Halten von Hunden (Paragraph 1, Abs. b) haben die Halter/-innen ihre Hunde so zu warten und zu beaufsichtigen, dass sie keine Strassen, Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten oder landwirtschaftliche Kulturen verunreinigen. Widerhandlungen können mit Busse bestraft werden.
Waldbrandbeurteilung erheblich – bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern gilt ab 24. März die „Gefahrenbeurteilung 3: erheblich“. Dies bedeutet bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Feuer werden nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert. Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln sind im Internet abrufbar unter: https://lawa.lu.ch/wald/waldschutz
Gemeinsam gegen gebietsfremde Pflanzen – kostenlose Neophytensäcke
Kirschlorbeer, Nordamerikanische Goldruten und Sommerflieder zieren so manche Privatgärten. Leider handelt es sich bei diesen Pflanzen um exotische Problempflanzen, sogenannte invasive Neophyten. Sie vermehren sich unkontrolliert, verdrängen einheimische Arten und damit auch nützliche Tiere und Insekten. Um eine weitere Verbreitung und Verschleppung zu verhindern, sollten solche Pflanzen entfernt und durch einheimische ersetzt werden. Das Pflanzenmaterial invasiver Neophyten darf weder liegengelassen noch kompostiert werden, da sich diese sonst weiterverbreiten können. Für die Entsorgung von Neophyten stehen im Kanton Luzern kostenlose Neophytensäcke zur Verfügung. Die gefüllten Säcke werden kostenlos mit dem Hauskehricht entsorgt und können bei der Gemeinde abgeholt werden. In den Neophytensack gehören nur exotische Problempflanzen, kein Hauskehricht, Grüngut oder Sondermüll.
Erkundigen Sie sich beim untenstehenden Link und wenden Sie sich bei verbleibenden Fragen an uns, Ihre Umweltberatung Luzern. Gratisauskünfte zu Umwelt und Energie für alle Luzerner/-innen: www.umweltberatung-luzern.ch
E-Bike fahren – sicher mit E-Power unterwegs
E-Bikes werden in der Schweiz immer beliebter. Ein E-Bike fährt bei gleichem Kraftaufwand deutlich schneller als ein herkömmliches Velo. Dies führt zu einem ungewohnt langen Bremsweg, und es bleibt weniger Zeit, auf Unerwartetes zu reagieren.
Wie bei allen anderen Zweirädern auch übersehen andere Verkehrsteilnehmer E-Bikes leicht oder nehmen sie zu spät wahr. Zudem besteht Verwechslungsgefahr: Ein herkömmliches Velo ist auf den ersten Blick kaum von einem E-Bike zu unterscheiden. Das Tempo von E-Bikes wird deshalb oft unterschätzt.
Deshalb ist es sehr wichtig, mit dem E-Bike defensiv und vorausschauend zu fahren. Bessere Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit ebenfalls. Dazu gehört das Fahren mit Licht am Tag. Per 1. April 2022 ist das für alle E-Bikes Pflicht. Auf dem E-Bike empfiehlt sich ausserdem auch tagsüber das Tragen einer Leuchtweste.
Pro Senectute; finanzieller Missbrauch im Alter – nicht mit mir!
Zu diesem spannenden Thema lädt Pro Senectute Kanton Luzern gleich dreimal im Frühling anlässlich der Impulsveranstaltungen ein. Nebst einem Referat „Verhaltensprävention“ von Roland Jost (Luzerner Polizei) erhalten die Anwesenden in der anschliessenden Podiumsrunde wertvolle Inputs und Informationen wie man sich im Betrugsfall verhalten soll.
Es kann jeden treffen. Betrugsfälle mit finanziellen Folgen kommen in sehr unterschiedlichen Lebensbereichen vor – vom klassischen Diebstahl im öffentlichen Raum oder beim Bankomaten über gefälschte Internet-Anzeigen bis zum Zustellen von nicht bestellten Waren. Je mehr Menschen über die gängigen Betrugsmaschen informiert sind, umso besser können Betrügereien verhindert werden. Auch Opfer können das Erlebte besser verarbeiten, wenn sie sich jemandem anvertrauen beziehungsweise offen darüber sprechen. Roland Jost, Sicherheitsberater Luzerner Polizei gibt in seinem Referat „Verhaltensprävention“ einerseits wertvolle Informationen wie man sich schützen kann, andererseits aber auch wertvolle Tipps, wie man sich im Betrugsfall verhalten soll. In der anschliessenden Gesprächsrunde erzählen Bruno Roelli, ehem. Familienrichter und derzeit Berater bei der Kescha (Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz), einer betroffenen Person sowie einer Fachperson von Pro Senectute Kanton Luzern Auskunft über ihre tägliche Arbeit zu diesem Thema.
Montag, 11. April 2022, Pfarreizentrum Sursee
Mittwoch, 18. Mai 2022, Pfarreiheim Schüpfheim
Dienstag, 14. Juni 2022, Pfarreiheim Ebikon
Jeweils 14 bis 16.30 Uhr, Türöffnung 13.30 Uhr
Eintritt jeweils 10 Franken/Person (Vorortkasse, bargeldlos mit TWINT möglich), Anmeldung online unter: www.lu.prosenectute.ch/Impuls oder Telefon 041 226 11 85, Nicole Strasser
Informationen zum Roten Kreuz in den Gemeinden
Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Luzern ist vom 7. März bis ca. Ende April 2022 unterwegs. Die jährlich in einem Kantonsgebiet durchgeführte Informationskampagne wird auch im Jubiläumsjahr 2022 stattfinden. Selbstverständlich auf der Basis eines jeweils passenden Covid-19-Schutzkonzeptes. Dabei werden junge Mitarbeitende an den Haustüren läuten, um die Bevölkerung über die vielseitigen SRK-Dienstleistungen (z.B. Fahrdienst, Notruf, Kinderbetreuung oder Entlastungsdienst) für Luzerner/-innen zu informieren und Mitglieder zu gewinnen.
Seit Pandemiebeginn konnte das Rote Kreuz sämtliche Dienstleistungen für die Bevölkerung des Kantons Luzern aufrechterhalten und neue Leistungen wie die Einrichtung einer Helpline oder die Kinderbetreuung bei Homeoffice anbieten. Im Herbst 2020 wurde zudem die Verteilaktion „essen+mehr“ aufgebaut, die seither monatlich durchgeführt wird.
Das Rote Kreuz Kanton Luzern dankt allen Menschen für ihre Unterstützung. Wichtig: Die Rotkreuz-Mitarbeitenden haben einen Ausweis und eine blaue Rotkreuz-Mappe zur Hand und nehmen kein Bargeld an. Für Fragen oder Rückmeldungen steht das SRK Kanton Luzern gerne unter Telefon 041 418 74 20 oder mitglieder@srk-luzern.ch zur Verfügung.
Baubewilligungen
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach, Bau + Infrastruktur, hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Grossmann-Schiess Christine und Thomas, Münsterstrasse 3, 6221 Rickenbach, für den Anbau eines Carports mit Unterkellerung;
Kammermann-Jurt Pirmin und Andrea, Mullwil 9, 6221 Rickenbach, für die Umnutzung Pouletmaststall in Lagerraum mit Rückbau bestehende Futtersilos sowie des Gastanks;
Stiftung Hof Rickenbach, c/o Präsidentin Priska Wismer-Felder, Dominikusweg 3, 6221 Rickenbach, für die Projektänderung bezüglich Anpassung der Werkstatt inkl. Integration eines Hofladens und Verschiebung des Pferdestalls.