Aus Gemeinde und Verwaltung im Februar 2022
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Fasnachtstage
Die Gemeindeverwaltung wie auch das Regionale Steueramt Rickenbach bleiben über die Fasnachtstage wie folgt geschlossen: Güdisdienstag, 1. März (ganzer Tag). An den übrigen Fasnachtstagen gelten die ordentlichen Öffnungszeiten. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten und den Fasnächtler:innen eine rüüdig schöne Fasnacht gewünscht.
Gesamtrevision der Ortsplanung; Einladung zur öffentlichen Mitwirkung und zur Informationsveranstaltung vom 9. März 2022, 19.30 Uhr, im KUBUS
Ausgangslage
Die im Moment noch geltenden Ortsplanungen Rickenbach und Pfeffikon entsprechen nicht mehr in allen Teilen den neuen Anforderungen. Sie werden daher gesamthaft überarbeitet und zu einer einzigen Ortsplanung zusammengeführt. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wollen der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission zudem eine gute Grundlage für die Gemeindeentwicklung sowie Planungs- und Rechtssicherheit für zukünftige Bauvorhaben schaffen.
Mit der Überarbeitung des Siedlungsleitbilds wurde in den letzten beiden Jahren der Grundstein gelegt. Inzwischen wurden darauf aufbauend die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung - der Zonenplan sowie das Bau- und Zonenreglement - an die heutigen Anforderungen angepasst. Weiter wurden die altrechtlichen Gestaltungspläne und das Fusswegnetz überprüft. Schwerpunkt der Gesamtrevision der Ortsplanung ist die Umsetzung des revidierten Planungs- und Baugesetzes in der kommunalen Nutzungsplanung.
Die Entwürfe der Planungsinstrumente wurden noch nicht zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission möchten zuerst die Planungsentwürfe der Bevölkerung vorlegen und deren Meinung einholen.
Nicht Gegenstand der Gesamtrevision sind die Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie, die Gewässerraumfestlegung und die Umsetzung der Gemeindeinitiative zum Schutze des Stierenbergs. Diese Themen werden in separaten Teilrevisionsverfahren bearbeitet.
Öffentliche Mitwirkung
Vom Dienstag, 1. März, bis Donnerstag, 31. März, erhalten nun alle Personen und Organisationen die Möglichkeit, ihre Meinung zum Entwurf des neuen Zonenplans sowie des neuen Bau- und Zonenreglements zu äussern.
Anregungen und Änderungswünsche etc. sind schriftlich bis spätestens 31. März zu richten an Einwohnergemeinde Rickenbach, Gemeinderat, Postfach 35, 6221 Rickenbach, oder per Mail an gemeindeverwaltung@rickenbach.ch. Zu den eingegangenen Meinungsäusserungen wird der Gemeinderat Stellung nehmen.
Die Akten der Gesamtrevision können ab dem 1. März von der Gemeindehomepage heruntergeladen und bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten (08.00 bis 11.30 / 14.00 bis 17.00, Dienstag bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, 9. März, führt die Gemeinde für Interessierte eine Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung durch. Die Veranstaltung findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle KUBUS statt.
Regierungsrat genehmigt den Teilzonenplan Gewässerraum und die kommunalen Richtpläne «Weiler» und «Wanderwege»
Die Rickenbacher Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 27. September 2021 den Teilzonenplan Gewässerraum beschlossen. Damit wird der Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festgelegt, was die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherstellt. Gemäss Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan hat die Gemeinde Rickenbach ausserdem ihre Kleinsiedlungen beurteilt und die Siedlungen Niederwil und Mullwil in einem kommunalen Richtplan als Weiler klassifiziert. Auch mit dem kommunalen Richtplan «Wanderwege» setzt Rickenbach einen Auftrag aus dem kantonalen Richtplan um. Der Regierungsrat hat sowohl den Teilzonenplan Gewässerraum als auch die beiden kommunalen Richtpläne ohne Änderungen genehmigt. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung über die Rückzonungen werden auf Antrag des Gemeinderats in einem separaten Verfahren behandelt, da dies mehr Zeit beanspruchen wird.
Unterhalt Entwässerungsanlagen durch Vonwyl AG
Im Auftrag der Gemeinde werden durch die Vonwyl AG, Ettiswil, ab März Kanalisationsleitungen gespült und mit Kanal-TV kontrolliert. Bei der Ausführung der Arbeiten müssen die Mitarbeiter der Vonwyl AG teilweise private Grundstücke betreten. Das Personal ist angehalten, sich jeweils vor Ort anzumelden. Sollte niemand anwesend sein, wird die Vonwyl AG das Grundstück betreten und selbstverständlich wieder im angefundenen Zustand verlassen. Wir bitten Sie, allfällige überdeckte und überstellte Schächte (Blumentöpfe usw.) für den Unterhalt freizuhalten.
Private Leitungen auf den Grundstücken und im Gebäude werden durch die Gemeinde nicht gespült und gereinigt. Sollten Sie daran interessiert sein, Ihre privaten Abwasserleitungen und –anlagen ebenfalls spülen und/oder untersuchen zu lassen, dann melden Sie sich bitte direkt bei der beauftragten Firma Vonwyl AG, Ettiswil (Tel. 041 980 19 59, rd.@vonwyl-ettiswil.ch). Private Arbeiten werden dann direkt durch die Vonwyl AG an Sie in Rechnung gestellt. Sie können dadurch von günstigeren Konditionen profitieren (keine Anfahrtspauschale) und tragen wesentlich zum Gewässerschutz bei.
Häckseltermin
Am 9. März wird erstmals in diesem Jahr Häckselgut verarbeitet. Der Häckseldienst findet jeweils mittwochs statt. Er ist kostenlos und gilt grundsätzlich nur für Private und nicht für gewerbliche Zwecke. Die Anmeldung kann bis eine Woche vor dem Häckseltermin direkt bei der Gemeindekanzlei Rickenbach erfolgen sowie über den Onlineschalter der Homepage www.rickenbach.ch oder per Mail unter gemeindeverwaltung@rickenbach.ch. Bei schlechter Witterung infolge Schnee wird der Häckseltermin um eine Woche verschoben.
Falls Ihr Häckselgut abgeführt werden soll, ist dies gebührenpflichtig. Pro Kubikmeter gehäckseltes Material (Schnitzel) wird eine Gebühr von Fr. 35.00 verlangt. Diese Gebühr ist vorgängig bei der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Sofern für das Abführen eine Rechnung gestellt werden muss, wird ein Aufpreis von Fr. 2.00 verrechnet. Bei elektronischer Anmeldung ist die gewünschte Zahlungsart zu vermerken.
Für Fragen betreffend Vorbereitungen des Häckselguts wenden Sie sich bitte an den Werkhof Rickenbach, Tel. 041 932 00 38.
Wir bitten Sie, für den Häckseldienst folgende Punkte zu beachten:
- Das Häckselgut soll am Mittwoch früh bereitliegen. Wenn die Tour am Mittwoch nicht beendet werden kann, wird der Häckseldienst diese am Donnerstag abschliessen.
- Bitte nur verholztes Material (Äste, Sträucher, Baumschnitt) in möglichst langer Form zum Häckseln bereitlegen.
- Es können Äste mit einem Durchmesser bis max. 20 cm gehäckselt werden.
- Das Häckselmaterial muss an gut zugänglicher Stelle deponiert werden, damit die Häckselmaschine mit dem Ladekran möglichst nahe positioniert werden kann.
- Bitte keine Steine, Wurzelstöcke, Metalle, Drähte oder andere Fremdkörper im Häckselmaterial deponieren, da diese zu Schäden an der Häckselmaschine führen können.
- Heckenschnitt, Gartenabraum, Laub, Topfpflanzen, Himbeer- und Blumenstauden sowie angefaulte Haufen werden nicht gehäckselt und sind der Grünabfuhr mitzugeben.
- Verwendungszweck von Häckselgut: Zum Abdecken von Gartenwegen/Beeten, zum Kompostieren, zum Verteilen unter Sträucher.
Sollten die Bedingungen nicht erfüllt werden, kann das Häckselgut nicht verarbeitet werden.
Regionalbibliothek Sursee
Die Regionalbibliothek Sursee bietet ein Angebot von rund 20‘000 Medien plus die Nutzung der Digitalen Bibliothek Zentralschweiz DiBiZentral mit über 70‘000 digitalen Medien zum Herunterladen. Zur Förderung dieses sinnvollen Angebots entrichtet die Gemeinde jedem Rickenbacher Bibliotheksabonnenten einen Beitrag. Deshalb können Rickenbacher Benutzer:innen der Regionalbibliothek Sursee gegen Vorweisen eines gültigen Jahresausweises bei der Gemeindekanzlei eine Kostengutschrift von Fr. 20.00 geltend machen.
Für die Benutzer:innen der Regionalbibliothek Sursee der Wohngemeinde Rickenbach gelten folgende Jahresabonnements-Gebühren:
- Erwachsene (einschliesslich im gleichen Haushalt wohnhafte Personen): Fr. 90.00
- junge Erwachsene 16 – 25 Jahre: Fr. 45.00
- Kinder bis 16 Jahre: Fr. 15.00 (nur Kinder- und Jugendmedien)
Mitteilung von WAS wira Luzern
Seit rund einem halben Jahr können sich Stellensuchende beim RAV online unter https://www.job-room.ch/aav zur Arbeitsvermittlung anmelden.
Neben dieser vorteilhaften Anmeldung zur Arbeitsvermittlung stellt das SECO seit geraumer Zeit unseren Stellensuchenden und Arbeitslosen verschiedene eServices zur Verfügung. Diese unterstützen die versicherten Personen beispielsweise in der effizienten Eingabe von Formularen an die RAV und an die Arbeitslosenkasse. Wird der elektronische Weg für die Eingabe der Formulare gewählt, ist sichergestellt bzw. wird bestätigt, dass die versicherte Person das Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt hat. Die eServices bieten wesentliche Vorteile:
- jederzeit Zugang zu den eServices
- Das Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" wird jeden Monat automatisch übermittelt. Somit erfolgt eine termingerechte Abgabe.
- Das Formular "Angaben der versicherten Person" ist bereits ab dem 22. des laufenden Monats abrufbar. Die vollständige und lesbare Eingabe vermindert Abklärungsaufwände und verhindert mögliche Auszahlungsverzögerungen.
- kein Ausdrucken, kein Einscannen, keine Postgebühren
Vom RAV haben die angemeldeten Versicherten Login-Daten erhalten, um sich auf www.job-room.ch unter "Login|Registrierung" zu registrieren, um die eServices zu nutzen. Diese Registrierung beinhaltet die sichere Zwei-Faktor-Authentisierung. Die RAV unterstützen die Stellensuchenden und Arbeitslosen bei der Registrierung.
Kanton bringt Elektromobilität voran; kantonale Förderung von E-Ladestationen
Elektrofahrzeuge sind nicht die Lösung für sämtliche Mobilitätsprobleme, jedoch im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeuge im gesamten Lebenszyklus einiges klima- und umweltfreundlicher – erst recht, wenn kompakte Fahrzeugmodelle zum Einsatz gelangen und die verwendete Elektrizität zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.
Der Kanton Luzern fördert seit anfangs 2022 die Elektro-Ladeinfrastruktur bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Pro erschlossenem Parkplatz gibt es Fr. 400.00 an die Basisinfrastruktur und Fr. 500.00 für die eigentliche Ladestation. Im besten Falle werden Elektro-Ladestationen mit einer Photovoltaik-Anlage (PV) kombiniert, welche Sonnenenergie in Strom verwandelt – eine besonders spannende und wirtschaftliche Ergänzung.
Unsere tägliche Beratungserfahrung zeigt bei den E-Ladestationen wie bei den PV-Anlagen eine hohe Nachfrage. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen nicht immer einfach: Verschiedene Besitzmodelle (Stockwerkeigentümerschaften; Einstellhallen mit mehreren Beteiligten) und die Qualitätsanforderungen an die Fördergelder bedingen eine frühzeitige und exakte Planung. Die Förderbedingungen müssen zwingend eingehalten werden und für die Prüfung sind umfangreiche Unterlagen nötig. Die Gesuchseingabe sollte deswegen möglichst von den involvierten Fachpersonen im Rahmen des Gesamtauftrags übernommen werden. Diese kennen die Thematik, die Abläufe und die Erfordernisse.
Erkundigen Sie sich bei den nachstehenden Links und wenden Sie sich bei verbleibenden Fragen an uns, Ihre Umweltberatung Luzern.
Gratisauskünfte zu Umwelt und Energie für alle Luzernerinnen und Luzerner: www.umweltberatung-luzern.ch / Förderprogramm Kanton Luzern: https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme -> Ladeinfrastruktur für E-Mobilität / Nationale Photovoltaik-Förderung (PV): https://pronovo.ch/ / Förderübersicht in meiner Gemeinde: https://www.energiefranken.ch/ -> Postleitzahl eingeben