Aus Gemeinde und Verwaltung im April 2022
Personelle Veränderung bei der Gemeindeverwaltung
Auf den 30. April hat Léonie Gut, St. Erhard, ihre Arbeitsstelle als Verwaltungsmitarbeiterin gekündigt, um sich in der Gemeinde Nottwil einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Léonie Gut war während rund 4,5 Jahren für die Gemeinde Rickenbach tätig. Das Verwaltungspersonal wie auch der Gemeinderat bedauern den Verlust der Mitarbeiterin sehr und danken gleichzeitig für die stets pflichtbewusste, kompetente und einwandfreie Arbeitsleistung. Wir wünschen Léonie Gut für ihren weiteren Lebensweg alles Gute, viel Glück und Erfolg!
Jana Galliker, Beromünster, wird ab August als Nachfolgerin von Léonie Gut deren Aufgaben übernehmen. Gleichzeitig wurde sie in diesem Zusammenhang kürzlich als neue Leiterin der AHV-Zweigstelle Rickenbach gewählt. Jana Galliker ist seit rund sechs Jahren für die Gemeinde Rickenbach tätig und absolvierte bereits ihre Lehre bei der Gemeindeverwaltung. Aktuell befindet sie sich noch bis August im Auslandaufenthalt. Wir freuen uns heute schon auf eine weitere super Zusammenarbeit!
Personalausflug Verwaltung am 13. Mai
Wegen des diesjährigen Personalausflugs bleiben die Gemeindeverwaltung Rickenbach wie auch das Regionale Steueramt der Gemeinden Rickenbach und Schlierbach, mit Standort in Rickenbach, am Freitag, 13. Mai, den ganzen Tag geschlossen. Der Ausflug findet bei jeder Witterung statt.
Einladung zur Gemeindeversammlung am 23. Mai
Am Montag, 23. Mai, 20.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Pfeffikon die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Rickenbach statt.
Die Erfolgsrechnung 2021 der Gemeinde Rickenbach schliesst mit einem überaus erfreulichen Reingewinn von Fr. 1'740'123.63 ab. Budgetiert war eine ausgeglichene Rechnung mit einem Gewinn von Fr. 1‘073.00. Die Investitionsrechnung zeigt eine Nettoinvestitionszunahme von Fr. 350'874.08. Mehr Informationen zur Jahresrechnung 2021 und den weiteren Geschäften können den Botschaften in Kurzfassung oder im Detail auf der Homepage der Gemeinde Rickenbach entnommen werden (www.rickenbach.ch).
Traktanden
1. Genehmigung Jahresbericht 2021 des Gemeinderats Rickenbach
1.1 Orientierung
1.2 Zustimmende oder ablehnende Kenntnisnahme vom Bericht der Controlling-Kommission zum Jahresbericht 2021
1.3 Genehmigung des Jahresberichts 2021 über die 7 Aufgabenbereiche mit:
- der Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1'740'123.63
- der Investitionsrechnung mit einer Nettoinvestitionszunahme von Fr. 350'874.08
- der Bilanz
- des Prüfberichts der externen Revisionsstelle
2. Bestimmung der externen Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2022
3. Infos:
a) Information über den nachträglichen Budgetkredit 2022 von Fr. 68'255.75 für Kosten im Zusammenhang mit dem Trottoirneubau an der Dorfstrasse, Rickenbach
b) Information über den nachträglichen Budgetkredit 2022 von Fr. 40'000.00 für die Erstellung von Leitplanken an der Wetzwilerstrasse
c) Laufende Revisionsverfahren der Ortsplanung Rickenbach (Gesamtrevision Ortsplanung, Rückzonungen, Festlegung Gewässerräume, Gemeindeinitiative)
d) Stand Entwurf neues Siedlungsentwässerungsreglement der Einwohnergemeinde Rickenbach
4. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen
Die Botschaft für die Gemeindeversammlung in Kurzfassung ist sämtlichen Haushalten der Gemeinde zugestellt worden. Die detaillierte Fassung der Botschaft wie auch die zur Einsicht berechtigten Akten zu den genannten Sachgeschäften können während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder via Internet-Auftritt der Gemeinde Rickenbach unter www.rickenbach.ch im PDF-Format heruntergeladen werden.
Stimmberechtigt sind niedergelassene Einwohner/-innen ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in der Einwohnergemeinde Rickenbach gesetzlich geregelten Wohnsitz haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Teilnahme an der Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle Pfeffikon.
Pro Senectute – Senior/-innen im Klassenzimmer, Generationen verbinden
Möchten Sie einmal pro Woche oder alle 14 Tage in einer Luzerner Schulklasse mitwirken? Ob im Kindergarten, der Unter-, Mittel- oder Oberstufe; auf allen Schulstufen werden Helfende gesucht. Mögen Sie den Umgang mit Kindern oder Jugendlichen? Weitere Informationen sowie die Gemeinden, in denen Klassen auf «ihre Seniorin» oder «ihren Senior» warten, finden Sie unter folgendem Link: https://lu.prosenectute.ch/de/ihr-engagement/sik.html
Ukraine – wie helfen?
Regelmässig erreichen die Gemeindeverwaltung Telefonanrufe von Einwohner/-innen, welche ihre Solidarität gegenüber den Menschen aus der Ukraine zeigen möchten. Wichtig ist, dass Freiwilligeneinsätze koordiniert werden. Gerne verweisen wir Sie daher an die Anlaufstelle des Kantons Luzern, welche die Unterstützungsmöglichkeiten auf einer Seite aufgelistet hat: https://daf.lu.ch/Ukraine_Informationen/
Keine Haustiere aussetzen!
Tiere aussetzen ist illegal, eine Tierquälerei und eine Gefährdung der Biodiversität. Es kommt immer wieder vor, dass sich Leute mit geringem Vorwissen Tiere anschaffen. Wenn die Ferienzeit kommt oder die Pflege zu viel wird, beginnen die Probleme: Eine Tötung kommt nicht in Frage, verschenken klappt selten – oft werden Tiere einfach in die Natur ausgesetzt. Fische werden in Weiher und Seen gekippt, Schildkröten und Farbratten ausgesetzt, Katzen und sogar Hunde sich selbst überlassen. Niemand überlegt sich, was dies für die Tiere bedeutet. Sie erleiden Todesangst, verhungern, erfrieren oder werden gefressen. Einige können jedoch bei uns überleben, vermehren sich und werden invasiv. So sieht man Weiher voller Sonnenbarsche oder Goldfische. Sie fressen Amphibien und deren Jungtiere und löschen ganze Bestände aus. Tragisch, wenn man weiss, wie stark bedroht Amphibien bei uns sind! Die Exoten zu entfernen ist extrem aufwändig – oder unmöglich.
Wer Tiere aussetzt, begeht Tierquälerei, riskiert eine Anzeige und kann mit Geldbussen oder Gefängnis bestraft werden. Wer beobachtet, wie jemand Tiere aussetzt, sollte die Polizei benachrichtigen (Tel. 117).
Was also tun mit Tieren, die man loswerden will? Es gibt Tierheime und Auffangstationen, selbst für Fische. Am besten überlegt man sich den Kauf von Tieren sehr genau - das verhindert viel Leid.
Wer Fragen hat wendet sich an die Umweltberatung Luzern. Diese berät Sie kostenlos zu allen Umweltthemen: Tiere, Pflanzen, Schädlinge, Biodiversität, Bauen, Energie, Mobilität, Konsum und Abfall. Melden Sie sich per Mail, telefonisch oder machen Sie einen Besuch im Bourbaki: Umweltberatung Luzern, Bourbaki-Panorama, Löwenplatz 11, 6004 Luzern, 041 412 32 32, www.umweltberatung-luzern.ch
Baubewilligungen
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach, Bau + Infrastruktur, hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Ammann-Seiler Adelheid, Unterdorfstrasse 1, 5735 Pfeffikon, für den Anbau eines Windfangs mit Hauseingang;
Bättig Herbert, Niederwil 17, 6221 Rickenbach, für den Ersatzneubau des Abferkelstalles, den Anbau einer Schmutzschleuse und die Umnutzung der Schweinescheune zu einer Remise;
Domedi Gino, Rüchlig 13, 6221 Rickenbach, für die Erstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung);
Jurt Christoph, Stöckenweg 5, 6221 Rickenbach und Steiger Urs, Stöckenweg 3, 6221 Rickenbach, für die Überdachung der bestehenden Fertiggaragen;
Müller-Felix Josef und Edith, Niederwil 24, 6221 Rickenbach, für das Versetzen einer Aussentüre;
Nuhi Kristjan und Sebastjan, Winkel 2a, 6221 Rickenbach, und Rrapi Bregite, Kirchstrasse 18, 5737 Menziken, für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung, Hausmattenstrasse 27, 5735 Pfeffikon;
Schmidt Markus, Bahnmatt 11, 6340 Baar und Breitinger-Schmidt Thomas, Schachenweg 12, 8907 Wettswil, für den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung), Hinterbergstrasse 6, 5735 Pfeffikon;
Scholl Franziska und Carsten, Weiherpark 10, 6221 Rickenbach, für die Erstellung eines Gewächshauses;
Sebastian Müller AG Gontenschwil, Bohler 334, 5728 Gontenschwil; Bewilligung des Gestaltungsplanes „Im Dorfgarten“, Dorfstrasse 6, 6221 Rickenbach;
Wider Hans, Moosstrasse 2, 6221 Rickenbach, für die Erstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, Stöckenstrasse 8, 6221 Rickenbach.