Anordnung der Ersatzwahl für zwei Mitglieder des Gemeinderates Beromünster für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2024
Der Gemeinderat Beromünster
gestützt auf § 23 Absatz 4 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:
Wahltag
1. Am Sonntag, 18. Juni 2023, findet, unter Vorbehalt einer stillen Wahl, die Ersatzwahl für zwei Mitglieder für den Gemeinderat Beromünster für den Rest der Amtsdauer 2020 – 2024 im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) an der Urne statt.
Stille Wahl
2. Für diese Ersatzwahl ist die stille Wahl zulässig.
3. Wahlvorschläge müssen bis Montag, 1. Mai 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Beromünster, Fläcke 1, 6215 Beromünster, eintreffen.
4. Die Wahlvorschläge sind durch 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Beromünster zu unterzeichnen.
5. Auf den Wahlvorschlägen sind sowohl für die Vorgeschlagenen wie für die Unterzeichnenden folgende Angaben zu machen: Familien- und Vorname, Geburtsdatum,
Wohnort mit genauer Adresse; für die Vorgeschlagenen ist überdies der Beruf anzugeben.
6. Die Vorgeschlagenen haben schriftlich und unwiderruflich zu erklären, dass sie eine Wahl annehmen. Diese Erklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen, ansonsten die Vorgeschlagenen für eine stille Wahl ausser Betracht fallen.
7. Werden auf allen bereinigten Wahlvorschlägen nur höchstens zwei Kandidaten oder zwei Kandidatinnen vorgeschlagen, so sind diese, unter Vorbehalt der Wahlgenehmigung und allfälliger Beschwerde, in stiller Wahl gewählt.
8. Kommt eine stille Wahl zu Stande, so hat der Gemeinderat Beromünster die Urnenwahl abzusagen.
Urnenwahl
9. Im Falle der Urnenwahl richtet sich das Wahlverfahren nach dem Stimmrechtsgesetz vom 25. Oktober 1988. Stimmberechtigt für diese Ersatzwahl sind stimmfähige Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht unter umfassender Beistandschaft stehen und spätestens am 13. Juni 2023 in der Gemeinde Beromünster ihren politischen Wohnsitz gesetzlich geregelt haben. Das Stimmregister wird am Dienstag, 13. Juni 2023, 18.00 Uhr abgeschlossen. Es kann von den Stimmberechtigten jederzeit eingesehen werden, soweit es nicht zur Kontrolle der Stimmabgaben verwendet wird.
10. Die Stimmberechtigten erhalten bis spätestens 26. Mai 2023 den Stimmrechtsausweis, alle Kandidatenlisten aufgrund der gültigen Wahlvorschläge und eine Blankoliste. Die Stimmberechtigten können bei der Gemeindeverwaltung Beromünster gegen Vergütung zusätzliche Kandidatenlisten beziehen. Für den Wahlzettel gelten folgende Anforderungen;
Format A6: Papierqualität: Edixon Offset hochweiss matt, 70 g / m2
11. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 23. Juli 2023 statt.
12. Dieser Beschluss wird im Anschlagkasten und auf der Homepage der Gemeinde Beromünster veröffentlicht.
Beromünster, 13. März 2023
GEMEINDERAT BEROMÜNSTER