Abweisung der Stimmrechtsbeschwerde
Gegen den Entscheid des Gemeinderates Beromünster über das Zustandekommen der Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» und gegen die Anordnung der Gemeindeabstimmung vom 27. November 2022 (Gesamtrevision Ortsplanung ohne Schlössli Höchi) wurde beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen.
(pd) Mit Erwahrungsentscheid vom 28. September 2022 hat der Gemeinderat Beromünster die eingereichte Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» als gültig und zustande gekommen erklärt. Zudem hat er als Folge davon entschieden, dass das von der Initiative betroffene Gebiet Schlössli Höchi bei der kommenden Gemeindeabstimmung vom 27. November 2022 ausgenommen wird. Über die Initiative soll dann am 12. März 2023 abgestimmt werden. Gegen diese Beschlüsse wurde von Dritten beim Regierungsrat des Kantons Luzern Stimmrechtsbeschwerde erhoben.
Mit Entscheid vom 15. November 2022 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Es liegen weder formelle noch materielle Mängel vor und es gibt folglich keine Gründe, die Initiative als ungültig zu erklären. Es wurde festgehalten, dass im Zusammenhang mit der Anordnung der Abstimmung vom 27. November 2022 keine Mängel ersichtlich sind. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.