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Gemeinde Rickenbach

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer!

Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen.

Folgende Verhaltensregeln sind dringend empfohlen:

  • Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien
  • keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Steigenlassen von Himmelslaternen unterlassen

Alle relevanten Informationen sind auf der Website www.lawa.lu.ch aktualisiert und aufgeschaltet.

 




«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Rickenbach in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Rickenbach verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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