Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist durch die anhaltende Hitze, Trockenheit und Wind weiterhin gross. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern. Dieses Verbot gilt weiterhin und ist auch über den Nationalfeiertag gültig. Damit ist es auch auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Ebenfalls untersagt bleibt das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen, die Verwendung von Einweggrills und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird, dürfen auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden. Wir bitten Sie um besondere Vorsicht im Umgang mit Feuer. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.